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Rother Mietenspiegel
Der Rother Mietenspiegel ist für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen. Der Mietenspiegel ist auf dem Stand 01. Januar 2013.
Der Mietenspiegel ist zudem für folgende Kommunen gültig:
- Markt Allersberg
- Gemeinde Büchenbach
- Gemeinde Georgensgmünd
- Stadt Hilpoltstein
- Stadt Spalt
- Stadt Heideck
- Gemeinde Röttenbach
- Markt Thalmässing
Der Mietenspiegel wurde in Zusammenarbeit von der Stadt Roth, dem Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. sowie vom Mieterverein Nürnberg und Umgebung e.V. - Deutscher Mieterbund - erstellt.
Für den Mietenspiegel wird eine Schutzgebühr in Höhe von 2,50 €, für Mitglieder der Vereine (unter Vorlage des Ausweises) 1,50 € erhoben.
Die Gebühr ist bei persönlicher Abholung bei der Stadt Roth, Stadtkasse, Zimmer 103, 1. Stock, Kirchplatz 4, 91154 Roth zu bezahlen. Alternativ können Sie auch 3,30 € auf das Konto mit der IBAN: DE03764500000430000026 und BIC: BYLADEM1SRS bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd (Kontoinhaber: Stadt Roth) überweisen. Hierzu teilen Sie uns bitte ihre Anschrift mit. Nach Geldeingang wird Ihnen der Mietenspiegel unverzüglich zugesandt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen bei der Stadt Roth zur Verfügung:
Stadtkasse Roth
09171 848-223
09171 848-219
info(@)stadt-roth.de